Hallo Sportfreundinnen und Sportfreunde,
anbei die:
1. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 25. August 2020
2. Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
vom 25. August 2020, Az.: 15-5422/22
3. Hygienekonzept zur Umsetzung der Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in Sportstätten mit Sportanlagen im Außen- und Innenbereich
(Eigenbetrieb Sportstätten Dresden EBS, gültig ab 1. September 2020)
Bleibt aktiv!
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